Gewerbekunden, Großkunden

Voraussetzungen für Geschäfts- und Großkunden

Voraussetzungen für Geschäfts- und Großkunden

Für Geschäfts- und Großkunden bieten sich viele Vorteile, wenn es um Leasing, Finanzierung oder Barkauf von Fahrzeugen geht. Sie profitieren nicht nur von attraktiven Raten, sondern auch davon, dass Kapital und Liquidität geschont werden können. Zudem ist die steuerliche Absetzbarkeit möglich und bietet zusätzlich finanzielle Entlastung.

 

Voraussetzungen prüfen

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Geschäfts- oder Großkunde in den Genuss dieser Vorteile zu kommen?

Wer sein eigenes Geschäft führt, weiß, wie wichtig der richtige Partner ist. Dies gilt natürlich auch für die Mobilität: Wir bieten Selbstständigen top Beratung und attraktive Konditionen. Jetzt Voraussetzung prüfen und beraten lassen:

  • Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung und -ummeldung
  • Handelsregisterauszug/ Mitteilung über die Eintragung ins Handelsregister
  • Gesellschaftervertrag
  • Kammerbestätigung oder Mitgliedsausweis seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Auszug Einkommensteuererklärung- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Bestätigung durch eine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfende oder das Finanzamt
  • Aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung
  • Wirtschaftsauskunft (z. Bsp. Kreditreform, SCHUFA, etc.)

Warum Großkunde werden? Ganz einfach,, weil Sie durch einen Großkundenvertrag in den Genuss attraktiver Leasing- und Kaufvorteile kommen. Jetzt Voraussetzungen prüfen und beraten lassen:

  • Sie verfügen über eine Flotte von mindestens 15 Fahrzeugen
  • Sie nehmen mindestens fünf fabrikneue Fahrzeuge pro Jahr aus dem Konzern-Modellangebot ab
  • In Ihrem Unternehmen sind mindestens 20 Mitarbeiter tätig
  • Die Haltedauer der abgenommen Fahrzeuge beträgt mindestens sechs Monate

Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Tippfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter

www.volkswagen.de/wltp

www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp

www.audi.de/wltp

www.skoda-auto.de/wltp

www.seat.de/wltp

www.cupra.de/pkw-envkv

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.