Elektromobilität
Neue Wege gehen – mit Ihrer Autowelt Schuler

Konzeptfahrzeug
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500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs. Alle Details entnehmen Sie folgendem Link.
Aktuelles
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Digitale Kaufberatung Elektromobilität
Mit unserer neuen, digitalisierten Online-Kaufberatung sind wir in der Lage Ihre persönliche Elektromobilitätslösung schnell und einfach herauszufinden, um ein maßgeschneidertes Angebot kombiniert aus eAuto, Wallbox und aktuellen Förderungen zu unterbreiten.
Das Rundum-sorglos-Paket.
Der Assistent unseres Partners e-mobilio leitet Sie durch den kompletten Prozess zur Findung Ihrer E-Mobilitäts Lösung.
In dem Assistent werden Sie durch verschiedene Fragen geführt. Basierend auf diesen erstellt das System automatisch eine Auswahl. Am Ende erhalten Sie ihr persönliches E-Mobility-Paket. Dies besteht aus einem passenden Elektro- oder Hybridfahrzeug, einer passenden Ladelösung sowie deren Installation und einem Überblick über den CO² Bonus und die möglichen Förderungen. Das komplette Paket kann ohne eine Registrierung oder Anmeldung erstellt werden, die Ergebnisse erhalten Sie direkt, kostenlos und unverbindlich. Zudem werden einem direkt die Ersparnisse sowie die Kosten angezeigt.

Häufige Fragen
Der e-mobilio Förderservice unterstützt Sie dabei, die maximale Förderung für Ihre Ansprüche zu erhalten. Ob Umweltbonus für ein neues E-Auto oder einen Zuschuss für eine Ladestation – mit dem Förderservice erfahren Sie, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Somit spart man schnell und bequem bares Geld. Darüber hinaus wird man bei der Beantragung des BAFA-Umweltbonus unterstützt.
Ja, es ist jederzeit möglich sein Paket zu speichern, dabei ist es egal ob Sie bereits alles ausgewählt haben oder noch einzelne Punkte fehlen. In der Bestellübersicht können Sie sich hierfür einen persönlichen Code erstellen lassen, mit diesem Code können Sie dann nochmals das Paket mit einem Verkäufer bei uns im Haus besprechen.
Es ist nicht zwingend erforderlich sich ein Komplettpaket zu erstellen. Wenn Sie z.B. ein Fahrzeug schon besitzen können Sie den entsprechenden Punkt überspringen.
Ja, es ist jederzeit möglich eine Auswahl in dem Paket zu ändern oder zu löschen.
Ja, Sie können jederzeit einen Verkäufer darauf ansprechen, dieser kann Sie bei Ihrer Auswahl unterstützen oder mit Ihnen ein Paket erstellen.
Haben Sie weitere Fragen?
Mit Stand vom 01.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind bis zum 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ab dem 01.09.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen reduziert. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden.
Bei Erwerb eines gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023 beträgt der Umweltbonus insgesamt 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro). Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus für gebrauchte reine Elektrofahrzeuge 3.600 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 2.400 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.200 Euro). Die erste Zulassung des Fahrzeugs darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und das Fahrzeug darf maximal eine Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen. Das Fahrzeug darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen Mitgliedsstaates der EU gefördert worden sein und muss bei einem Fahrzeughändler, der unter eigenem Namen eine Rechnung über den Kauf ausstellt, die den Anforderungen von § 14 des Umsatzsteuergesetzes genügt, erworben werden. Der Umweltbonus kann gewährt werden, sofern der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs maximal einen Schwellenwert erreicht, der aus 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils gebildet wird. Entsprechendes gilt für Leasingfahrzeuge.
Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie finden die entsprechenden Positionen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.
Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Die Gewährung des Umweltbonus endet spätestens am 31.12.2024.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.
²Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert werden. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und soll längstens bis zum 31.12.2030 gewährt werden. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
³Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€ wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000€ wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.