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Fuhrpark Elektrifizierung

Ihr Weg zur Fuhrpark Elektrifizierung

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Finanzielle Vorteile

Eine aktuelle Förderung von E-Autos bietet die KfW im Rahmen ihrer Investitionskredite Nachhaltige Mobilität 268, 269 . Mit dieser Förderung belohnt die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität – zum Beispiel Elektromobilität mit der Anschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Neben Fahrzeugen ist auch Infrastruktur für den Straßenverkehr förderfähig – etwa der Aufbau öffentlicher und nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur inklusive Stromnetzanschlüsse. Somit steht ihrer Fuhrpark Elektrifizierung nichts mehr im Weg.

Elektroautos im Fuhrpark sind bis zum 31.12.2025 bei Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis zum 31.12.2030. Dies ermöglicht mindestens fünf Jahre Steuerbefreiung, bis zu zehn Jahre für bereits länger zugelassene Fahrzeuge. Ab 2031 gilt für alle E-Autos eine um 50% reduzierte Kfz-Steuer im Vergleich zu Verbrennern.

Auch bei der privaten Nutzung bieten E-Autos Steuervorteile: Der geldwerte Vorteil, der nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird, beträgt bei E-Autos mit einem Listenpreis bis 60.000 Euro nur 0,25%. Für teurere Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt die 0,5-Prozent-Regelung.

Eine weitere Förderung für Elektroautos gibt es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die für Unternehmen im Rahmen der Klimaschutzoffensive den Förderkredit 293 zu vergünstigten Zinsen anbietet. Der Kredit fördert unter anderem Investitionen zur Vermeidung von Treibhausgasen wie beispielsweise die Anschaffung von Elektroautos, -Lkw oder -bussen, sofern diese beispielsweise mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder der Einrichtung eines Energiespeichers einhergehen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert den Aufbau nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Größen, auch solche mit öffentlicher Beteiligung. Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladepunkten mit mindestens 50 kW Gleichstrom auf Betriebsgeländen. Unternehmen können bis zu 5 Millionen Euro förderfähige Ausgaben geltend machen. KMU erhalten 40 % der Kosten erstattet, Großunternehmen 20 %. Bei Ladepunkten mit 50-149 kW sind maximal 35.000 Euro förderfähig, bei über 150 kW bis zu 75.000 Euro. Die Förderung ist seit dem 03.06.2024 verfügbar, bis das Budget von 150 Millionen Euro erschöpft ist.

Das Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil unterstützt Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen, wie mobile Pflegedienste und Kindertagesstätten, beim Umstieg zur Fuhrpark Elektrifizierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMUV) fördert den Kauf von E-Autos und Ladeinfrastruktur. Für jedes E-Auto gibt es eine Pauschale von 10.000 Euro oder bis zu 40 % der Kosten. Mittlere Unternehmen erhalten 10 % mehr, kleine Unternehmen 20 % mehr Förderung. Für AC-Wallboxen bis 22 kW gibt es 1.500 Euro, für AC-Ladesäulen bis 22 kW bis zu 2.500 Euro. Aufgrund ausgeschöpfter Fördermittel sind keine neuen Anträge möglich, jedoch können Leasinggesellschaften mit bereits bestätigter Förderung weiterhin unterstützen. Beispielsweise bietet die Volkswagen Leasing GmbH diese Möglichkeit an.

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