CUPRA

CUPRA care

CUPRA CARE

CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh: Stromverbrauch (kombiniert): 15,3-17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

CUPRA CARE¹ ist stark und brandneu.

CUPRA CARE ist kostenlos. Mit 5 Jahre Herstellergarantie und vielen weiteren Leistungen. Wir haben Ihnen eine Übersicht der drei möglichen Pakete zusammen gestellt.

CUPRA CARE¹

  • 5 Jahre Garentie
  • Reifen Care
  • Mobilitätsgarantie

CUPRA CARE Privat Plus²

  • 5 Jahre Garentie
  • Reifen Care
  • Mobilitätsgarantie
  • Ersatzmobilität

CUPRA CARE Business Plus³

  • 5 Jahre Garentie
  • Reifen Care
  • Mobilitätsgarantie
  • Ersatzmobilität
  • Wartung & Verschleiß

CUPRA Care Paket – Beratung

Welches CUPRA Care Paket passt am Besten zu Ihnen? Es ist nicht immer leicht das beste Paket für sich zu finden. Gerne unterstützen wir Sie dabei ein perfekt auf Sie abgestimmtes Paket zu finden. Unser qualifiziertes Team berät Sie hierbei bestens. Treten Sie mit uns in Kontakt und überzeugen sich selbst

Gilt für CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh: Stromverbrauch (kombiniert): 15,3-17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

¹CUPRA CARE: Ein Angebot der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3–5, 64331 Weiterstadt.

CUPRA CARE enthält:

CUPRA Garantie

5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 2 Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach 5 Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen SEAT | CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird. Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT | CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen CUPRA Servicepartner.

CUPRA Services

ReifenCARE: ReifenCARE ist eine Garantie, die sich auf die am Fahrzeug montierten Reifen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bezieht. Die Höhe der Erstattung für den beschädigten Reifen richtet sich nach der Laufzeit zum Zeitpunkt des Schadens. Die Laufzeit von ReifenCARE richtet sich nach der gewählten Laufzeit von CUPRA CARE Plus. Bei CUPRA CARE ist die Laufzeit von ReifenCARE stets 4 Jahre.

Mobilitätsgarantie: 10 Jahre Basis-Services (wie Pannenhilfe vor Ort und Abschleppservice zum nächstgelegenen CUPRA Partner) ab Erstzulassung. Außerdem Zusatzleistungen im Pannenfall (wie z. B. Ersatzwagen oder Hotelübernachtung) für 2 Jahre, die sich von Inspektion zu Inspektion verlängern, sofern die Inspektionsintervalle nach Herstellervorgabe beim CUPRA Partner eingehalten werden.

Concierge Service: Bei Bedarf wird dich das Concierge Team wie ein „persönlicher Assistent“ per Telefon bei der Organisation deines Alltags unterstützen, und das rund um die Uhr.

Smart Mobility während der Herstellergarantie: Bezuschussung der Mobilhaltung für die Dauer der Reparatur innerhalb der ersten 24 Monate, sofern ein Schadenim Sinne der Gewährleistung vorliegt. Pro Jahr max. 3 Tage Ersatzwagen oder dreimalige Nutzung von ÖPNV bzw. Hol- und Bringservice.
CUPRA Premium-Services: Folgende Leistungen werden nur in einer teilnehmenden CUPRA Service Garage durchgeführt. (Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019. Diese haben eine beschränkte Laufzeit von 5 Jahren, beginnend ab Erstzulassung des Fahrzeugs):
Ersatzfahrzeug bei Reparatur > 1 Std.: Für alle CUPRA Fahrzeuge und SEAT CUPRA Fahrzeuge ab Modelljahr 2019 bei Reparaturen, die eine Reparaturzeit von mehr als einer Stunde haben. Ausgeschlossen sind Wartungen und Inspektion. Ausschlaggebend für die Bereitstellung des Fahrzeugs ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs. Das Fahrzeug gilt als fahrbereit/fahrsicher, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen kann und ein Betrieb des Fahrzeugs nach der Straßenverkehrsordnung zulässig ist. Die maximale anteilige Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug pro Vorgang durch die SEAT Deutschland GmbH beträgt 5 Werktage zzgl. des Wochenendes und Feiertagen.

Fahrzeugaußenreinigung: Nach jedem Serviceereignis (Inspektion/Ölwechsel) und nach jeder Reparatur bei einem CUPRA Partner. Darüber hinaus steht CUPRA Kunden auf Wunsch monatlich eine kostenlose Fahrzeugaußenreinigung (maschineller Standard bei Glanzlacken) bei einem CUPRA Partner zu. Generell wird neben einer Eigenleistung des Partners auch die persönliche Herausgabe von Waschkarten und/oder Waschgutscheinen akzeptiert.

Funktionsflüssigkeiten-Check-up: Jedem CUPRA Kunden steht auf Wunsch monatlich eine kostenlose Kontrolle der Funktionsflüssigkeiten (Scheibenwischwasser und Motoröl) seines Fahrzeugs sowie ein kostenloses Auffüllen – falls erforderlich – zu. Die maximale Auffüllmenge ist jeweils auf 1 Liter begrenzt.

Kostenloser Hol- und Bringservice: Jedem CUPRA Kunden ist bei jedem Serviceereignis die Möglichkeit eines kostenlosen Hol- und Bringservice anzubieten. Dies gilt in einem Radius von 20 km, weitere Entfernungen werden vom jeweiligen CUPRA Partner individuell behandelt.

Aktuell verfügbar für alle MOD3-fähigen CUPRA ab Modelljahr 2021.

²CUPRA CARE Privat Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.

Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten

Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nicht für Großkunden, Sonderabnehmer und gewerbliche Leasingkunden. Beim teilnehmenden CUPRA

Partner.

Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der CUPRA Partner entscheidet über die Art

der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der

vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.

³CUPRA CARE Business Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112

Braunschweig. Diese Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nur für gewerbliche Kunden mit und ohne Großkundenvertrag. Ausgenommen sind Taxi-/Mietwagenunternehmen und Fahrschulen. Beim teilnehmenden CUPRA Partner.

CUPRA CARE Business Plus enthält:

Wartung & Verschleiß (Gilt für eine Laufzeit von wahlweise 12 bis 48 Monaten oder einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km bei 12 und 18 Monaten, 90.000 km bei 24 Monaten, 30.000 km bei 30 Monaten, 60.000 km bei 36 Monaten, 50.000 km bei 42 Monaten, 45.000 km bei 48 Monaten.)

Werkstatt-Ersatzmobilität (Anspruch auf eine begrenzte Kostenübernahme für Ersatzmobilität, z. B. Mietwagen, bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung. Die Entscheidung über die Art der Ersatzmobilität obliegt dem jeweiligen Handelspartner.)

Weitere Informationen zu den aktuellen Preisen beim teilnehmenden CUPRA.

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.