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E-Auto-Förderung 2026¹
Ab 2026 führt die Bundesregierung erneut eine staatliche Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge ein. Die neue E-Auto-Prämie soll stärker sozial ausgerichtet sein und gezielt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten, für die der Umstieg auf Elektromobilität bislang finanziell kaum möglich war. Ziel der Förderung ist es, Elektromobilität breiter zugänglich zu machen, den Verkehrssektor klimafreundlicher zu gestalten und gleichzeitig soziale Hürden beim Fahrzeugkauf abzubauen.
Was steckt hinter der E-Auto-Prämie 2026?
Ziel der neuen E-Auto-Prämie 2026 ist es, Elektromobilität breiter zugänglich zu machen. Anders als frühere Förderprogramme soll die Unterstützung stärker sozial ausgerichtet sein. Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik, dass bisherige Kaufprämien vor allem einkommensstärkere Haushalte begünstigt haben.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Nach aktuellem Stand soll sich die Förderung erneut auf reine Elektroautos sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge konzentrieren. Details zu Förderhöhe, Einkommensgrenzen oder möglichen Preisobergrenzen der Fahrzeuge werden noch erwartet. Klar ist jedoch: Die neue Prämie soll gezielt dort ansetzen, wo finanzielle Hürden bisher den Umstieg verhindert haben.
Warum sich der Umstieg 2026 besonders lohnt
Neben der staatlichen Förderung profitieren Käufer von Elektroautos weiterhin von geringeren Betriebskosten, niedrigeren Wartungsausgaben und steuerlichen Vorteilen. In Kombination mit der E-Auto-Prämie 2026 könnte der Wechsel zum Elektrofahrzeug für viele Haushalte erstmals wirtschaftlich sinnvoll sein.
Wer ist prämienberechtigt?
Gefördert werden privatpersonen bzw. Haushalte, die ein neues Elektro- oder förderfähiges Plug-in-Hybridfahrzeug ab dem 1. Januar 2026 kaufen oder leasen und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die staatliche Förderung gilt grundsätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 € pro Jahr. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 € (maximal zwei Kinder, also bis zu 90.000 €). Familien und Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem höhere Bonuszahlungen innerhalb der Staffelung. Voraussetzung ist auch, dass das Fahrzeug entsprechend zugelassen wird und die Förderung über das Online-Portal beantragt wird.

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Erstberatung bei E-Mobilität
Wir liefern Antworten
Der Umstieg von Verbrenner auf Elektromobilität kann unter Umständen viele Fragen aufwerfen. Egal ob als Privat- oder Geschäftskunde. Nicht selten sind vor allem die äußern Einflüsse wichtige Entscheidungsfaktoren, die im Vorfeld guter Beratung bedürfen. Oft mehr noch als die Frage nach Modell und Ausstattung. Wo und wie kann z.B. geladen werden? Welche Reichweite wird benötigt? Wie kann ein gesamter Fuhrpark elektrifiziert werden und vieles mehr.
Vorteile E-Mobilität
Niedrige Kosten
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein E-Auto weniger wartungsintensiv ist als der klassische Verbrenner. Warum ist das so? Es fallen einige Services wie z.B. der Ölservice weg. Auch sind im E-Auto weniger verschleißanfällige Teile verbaut, die dann ausgetauscht werden müssten. Dadurch entfallen eben diese typischen Wartungsarbeiten und der Werkstattbesuch wird i.d.R. günstiger.
Flexibles Laden
Die Ladeinfrastruktur wird mehr und mehr ausgebaut. So hat sich z.B. die Anzahl der öffentlichen Ladesäulen in Deutschland von Jan 2022 bis Oktober 2023 fast verdoppelt. Oftmals bietet sich auch schon beim Arbeitgeber die Möglichkeit ein eFahrzeug bequem zu laden. Mit Wallbox oder auch herkömmlicher 230-V-Haushaultssteckdose können Sie die Batterie Ihres Elektrofahrzeugs laden.
Weitere Vorteile
Seit dem 12. Juni 2015 haben Sie dank des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) als E-Fahrzeughalter zahlreiche Vorteile. Wie z.B. beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, der Nutzung von öffentlichen Straßen oder auch (Teil-) Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung. Voraussetzung ist dabei die E-Kennzeichen.
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E-Mobilität – Voraussetzungen für günstiges Laden
Auch beim Laden können Einsparungen getroffen werden. Hier kommt es jedoch maßgeblich auf Ihre Wohnungssituation, oder auch auf den Ort Ihrer Arbeit an. Sie müssen sich zunächst die Frage stellen, ob es dort eine günstige Möglichkeit gibt, um ein eFahrzeug laden zu können. Bietet sich die Möglichkeit mittels Photovoltaik und Wallbox zu laden? Haben Sie bereits einen Batteriespeicher? Haben Sie einen kostengünstigen Stromanbieter der ggf. an die Börsenpreise gebunden ist? Vor Anschaffung eines eAutos sollten Sie sich unbedingt mit diesen Fragen beschäftigen. Unser Verkaufsteam kann Ihnen diesbezüglich selbstverständlich sehr gut weiter helfen und unverbindlich beraten.
1Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.



