
Wartung und Inspektion
Alles läuft. Nur die Kosten stehen.
Entspannt in die Werkstatt – durch monatlichen Festpreis mit dem Service Paket: Wartung und Inspektion¹. Schließen Sie einmalig unser Service-Paket Wartung & Inspektion¹ ab und genießen Sie umfangreiche Wartungs- und Inspektionsleistungen – und das zu einem transparenten, monatlichen Festpreis. Damit sind die Kosten für regelmäßige Wartungen und Inspektionen innerhalb der vereinbarten Gesamtlaufleistung besser planbar. Falls Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, sorgt die enthaltene Ersatzmobilität² dafür, dass Sie während des Serviceaufenthalts mobil bleiben.

Beispielrechnung
Servicepaket ab 39,- €
Zum Beispiel für den Audi A1³
- 48 Monate Laufzeit
- 10.000 km p.a.
- 39,- €
Unverbindliches Angebot
Wartung und Inspektion
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Je nach Marke und Modell kann der monatliche Betrag abweichen.
Alle Details
- Kalkulierbare Kosten – Konstante Beiträge geben Ihnen größtmögliche Planungssicherheit.
- Ersatzmobilität inklusive – Pro Wartung und Inspektion sorgen wir für einen Tag Ersatzmobilität².
- Restwert länger erhalten – Regelmäßige Wartungen & Inspektionen leisten einen wichtigen Beitrag zum längeren Erhalt des Restwerts.
- Umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten laut Herstellervorgabe inklusive Lohn- und Materialkosten
- Motorölwechsel inklusive Filter (nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb)
- Filterwechsel von Luft- und Kraftstofffilter (nur Verbrenner), Pollenfilter sowie Gasfilter für BiFuel Fahrzeuge
- Getriebeölwechsel bei Automatikgetrieben (inklusive Filter) sowie bei Haldexgetrieben (nur Vebrenner und Hybride)
- Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung inklusive Einstellen der Scheinwerfer
- Zündkerzen-Ersatz (nur Verbrenner und Hybride)
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Weitere Leistungen: Reinigung Wasserkasten, Wartung Schiebedach
- Ersatzmobilität²: für 1 Tag, z.B. Ersatzwagen, Hol- und Bringservice, öffentliche Verkehrsmittel
- Prüfung des Ladesystems und der Hochvolt-Komponenten (nur Elektro- und Hybridfahrzeuge)
Nicht nur klassische Verbrennerautos, sondern auch Hybridfahrzeuge und Elektroautos sollten regelmäßig eine Inspektion erhalten, damit auch die einzelnen Bauteile stets in gutem Zustand sind. Denn unabhängig von der Motorisierung des Fahrzeugs müssen Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung und weitere Komponenten regelmäßig kontrolliert werden. Fahren Sie ein Elektroauto oder einen Hybridwagen, benötigen außerdem die Hochvoltkomponenten und -leitungen einen regelmäßigen Check. Damit Sie in dieser Hinsicht stets sorgenfrei unterwegs sind, gibt es den Servicevertrag Wartung & Inspektion auch für Elektro- und Hybridautos.
Beim reinen Elektroauto fällt zwar der Wechsel von Motoröl, Kraftstofffilter und Zündkerzen weg – das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Kosten für eine E-Auto-Inspektion viel günstiger ausfallen als bei einem Verbrenner. Denn die Lohnkosten für die Inspektion eines Elektroautos entstehen trotzdem oder auch die Prüfung der Hochvoltkomponenten ist besonders anspruchsvoll.
Mit Wartung & Inspektion für Elektroautos müssen Sie sich über hohe Einmalkosten nach einer Inspektion keine Sorgen mehr machen. Sie zahlen für Ihr Servicepaket einfach monatliche Raten und genießen so zusätzliche finanzielle Planbarkeit und Sicherheit.
Bei einem Inspektionstermin stellt die Werkstatt den Ist-Zustand von Bauteilen und Betriebsstoffen fest. Wie sehen die Bremsbeläge aus? Wie ist der Füllstand der Flüssigkeiten? Dadurch decken die Sachverständigen Wartungsbedarf auf – und stellen den Sollzustand Ihres Fahrzeugs wieder her. Das ist wichtig für die Betriebs- und Verkehrssicherheit und bewahrt vor Unfällen und Pannen durch abgenutzte Verschleißteile. Außerdem erhalten regelmäßige Wartungen den Wert Ihres Fahrzeugs. So lässt sich das Auto später auch zu einem besseren Preis verkaufen. Was „regelmäßig“ heißt, hängt je nach Modell und Fahrzeughersteller von den Inspektions- und Wartungsintervallen ab.
¹Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.
²Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten bis zu 35 Euro für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Volkswagen Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.
³Bei Erreichen der vereinbarten Gesamtlaufleistung erlischt der Leistungsanspruch, die Monatsbeiträge werden weiterhin gezahlt.