Mit Volkswagen Lease&Care⁴ E-Mobilität erleben und Ihr Leasingangebot mit einem Servicevertrag kombinieren.
Sie wählen unter Paketen S, M oder L aus und zahlen hierfür eine konstante Leasingrate. So haben Sie Monat für Monat kalkulierbare Kosten und blicken dem nächsten Werkstatttermin ganz entspannt entgegen. Sollten Sie Winterräder benötigen, gibt es diese zu Ihrem neuen Elektroauto mit dazu.
Ihre Vorteile von Lease & Care auf einen Blick zusammengefasst:
Aber welches der Pakete passt zu Ihnen? Lassen Sie uns den Inhalt und die Leistungen der Pakete genauer unter die Lupe nehmen:
Paket / Leistung | Wartungen & Inspektionen | Spezielle Services für den ID. | Wesentliche Verschleiß-Reparaturen | Winterkompletträder |
---|---|---|---|---|
S | ✓ | ✓ | ✘ | ✘ |
M | ✓ | ✓ | ✓ | ✘ |
L | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Für eine detaillierte Auflistung aller Dienstleistungen, können Sie auf eines der Pakete klicken und bekommen dort einen ausführlichen Einblick.
Sie möchten mehr darüber erfahren? Gerne können Sie das in einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns.
Vielseitig, einzigartig, kalkulierbar.
Mit den enthaltenen Dienstleistungen der Wartung & Inspektion⁵ von Paket S fahren Sie stets mit gutem Gewissen während der gesamten Leasinglaufzeit in die Werksatt. Viele Servicearbeiten sind bereits in den konstanten Monatsraten von Volkswagen Lease&Care enthalten. Kosten für umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten inklusive Lohn und Material übernimmt Volkswagen. Damit Sie während den Werkstattarbeiten flexibel sind, stellen wir sicher, dass Sie mobil⁶ bleiben.
Durch Verschleiß entstehende kosten können ebenfalls vermieden werden. In Paket M ist die Dienstleistung WartungPlus⁷ enthalten, welche den Ersatz von Bremsscheiben, Bremsbelägen und Wischerblättern sowie auch das auffüllen des Kältemittels Ihrer Klimaanlage inkludiert.
Mit der exklusiven Leistung Reifen Premium Winter⁸ erhalten Sie zu Ihrem ID.3, ID.4 oder ID.5 einen Satz Winterkompletträder inklusive der Erstmontage. Zusätzlich erhalten Sie die Gewissheit, dass bei Leasingende und Fahrzeugrückgabe weder abgenutzte Winterreifen, noch beschädigte Felgen nachbelastet werden.