E-Auto Förderung

Neue E-Auto Förderung
Die neue E-Auto Förderung ist ein starkes Signal für die Mobilität von morgen. Privatkunden erhalten beim Kauf oder Leasing von förderfähigen Elektromodellen und Hybridfahrzeugen staatliche Zuschüsse – rückwirkend für Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 01.01.2026.

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E-Auto-Förderung 2026¹
Ab 2026 führt die Bundesregierung erneut eine staatliche Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge ein. Die neue E-Auto-Prämie soll stärker sozial ausgerichtet sein und gezielt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten, für die der Umstieg auf Elektromobilität bislang finanziell kaum möglich war. Ziel der Förderung ist es, Elektromobilität breiter zugänglich zu machen, den Verkehrssektor klimafreundlicher zu gestalten und gleichzeitig soziale Hürden beim Fahrzeugkauf abzubauen.
Was steckt hinter der E-Auto-Prämie 2026?
Ziel der neuen E-Auto-Prämie 2026 ist es, Elektromobilität breiter zugänglich zu machen. Anders als frühere Förderprogramme soll die Unterstützung stärker sozial ausgerichtet sein. Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik, dass bisherige Kaufprämien vor allem einkommensstärkere Haushalte begünstigt haben.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Nach aktuellem Stand soll sich die Förderung erneut auf reine Elektroautos sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge konzentrieren. Details zu Förderhöhe, Einkommensgrenzen oder möglichen Preisobergrenzen der Fahrzeuge werden noch erwartet. Klar ist jedoch: Die neue Prämie soll gezielt dort ansetzen, wo finanzielle Hürden bisher den Umstieg verhindert haben.
Warum sich der Umstieg 2026 besonders lohnt
Neben der staatlichen Förderung profitieren Käufer von Elektroautos weiterhin von geringeren Betriebskosten, niedrigeren Wartungsausgaben und steuerlichen Vorteilen. In Kombination mit der E-Auto-Prämie 2026 könnte der Wechsel zum Elektrofahrzeug für viele Haushalte erstmals wirtschaftlich sinnvoll sein.
Wer ist prämienberechtigt?
Gefördert werden privatpersonen bzw. Haushalte, die ein neues Elektro- oder förderfähiges Plug-in-Hybridfahrzeug ab dem 1. Januar 2026 kaufen oder leasen und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die staatliche Förderung gilt grundsätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 € pro Jahr. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 € (maximal zwei Kinder, also bis zu 90.000 €). Familien und Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem höhere Bonuszahlungen innerhalb der Staffelung. Voraussetzung ist auch, dass das Fahrzeug entsprechend zugelassen wird und die Förderung über das Online-Portal beantragt wird.

1Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.